Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14830
BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20 (https://dejure.org/2020,14830)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2020 - 1 C 25.20 (https://dejure.org/2020,14830)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 (https://dejure.org/2020,14830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Schriftsatznachlassantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem als Flüchtling anerkannten Sohn; Erfüllen der für die Erteilung eines Visums geltenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG des gültigen Passes; Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Schriftsatznachlassantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 12376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird,

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Das Oberverwaltungsgericht wird bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen haben, dass das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu den Fragen ersucht hat, ob der vom EuGH im Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - zugrunde gelegte Zeitpunkt für das Bestehen der Minderjährigkeit beim Elternnachzug auch dann zur Zulassung des Familiennachzuges führt, wenn - wie nach deutscher Rechtslage - den Eltern ein Aufenthaltsrecht zur Familienzusammenführung nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zusteht, ob der Familienzusammenführungsantrag deswegen in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/86/EG abgelehnt werden darf und welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen i.S.v. Art. 16 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/86/EG zwischen den nachziehenden Eltern und dem inzwischen volljährig gewordenen Flüchtling zu stellen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 -).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 9.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Das Oberverwaltungsgericht wird bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen haben, dass das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu den Fragen ersucht hat, ob der vom EuGH im Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - zugrunde gelegte Zeitpunkt für das Bestehen der Minderjährigkeit beim Elternnachzug auch dann zur Zulassung des Familiennachzuges führt, wenn - wie nach deutscher Rechtslage - den Eltern ein Aufenthaltsrecht zur Familienzusammenführung nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zusteht, ob der Familienzusammenführungsantrag deswegen in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/86/EG abgelehnt werden darf und welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen i.S.v. Art. 16 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/86/EG zwischen den nachziehenden Eltern und dem inzwischen volljährig gewordenen Flüchtling zu stellen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 -).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Eine begründete Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 ; vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 -, BVerfGE 15, 256 und vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 10.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Das Oberverwaltungsgericht wird bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen haben, dass das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu den Fragen ersucht hat, ob der vom EuGH im Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - zugrunde gelegte Zeitpunkt für das Bestehen der Minderjährigkeit beim Elternnachzug auch dann zur Zulassung des Familiennachzuges führt, wenn - wie nach deutscher Rechtslage - den Eltern ein Aufenthaltsrecht zur Familienzusammenführung nur bis zur Volljährigkeit des Kindes zusteht, ob der Familienzusammenführungsantrag deswegen in Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/86/EG abgelehnt werden darf und welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen i.S.v. Art. 16 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/86/EG zwischen den nachziehenden Eltern und dem inzwischen volljährig gewordenen Flüchtling zu stellen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 -).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Bei neuem tatsächlichen Vorbringen muss er eine Unterbrechung, Vertagung oder eine Schriftsatzfrist beantragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Bei der Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe ein Schriftsatznachlass gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO zu gewähren ist, hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Verfahrensbeschleunigung als auch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009 - 2 B 79.08 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Eine begründete Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 ; vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 -, BVerfGE 15, 256 und vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Eine begründete Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 -, BVerfGE 5, 9 ; vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 -, BVerfGE 15, 256 und vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - BVerfGE 28, 10 ).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 26.19

    Visaerteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
    Das Verfahren über die Revision der Beklagten und des Klägers ist zunächst unter dem Aktenzeichen 1 C 26.19 geführt worden.
  • BVerwG, 16.11.2001 - 1 B 211.01

    Voraussetzungen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender

  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 79.77

    Verfahrensbeteiligter - Bevollmächtigter - Mündliche Verhandlung - Rechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - 19 A 2026/23
    vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 -, NVwZ-RR 2021, 131, juris, Rn. 26, und vom 17. April 2020 - 1 BvR 2326/19 -, juris, Rn. 11 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 -, juris, Rn. 19; Beschlüsse vom 29. Januar 2024 - 1 B 46.23 -, juris, Rn. 4, und vom 11. Mai 2022 - 1 B 36.22 -, juris, Rn. 3 jeweils m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2023 - 19 A 352/23.A - juris, Rn. 5, und vom 2. Juni 2022 - 19 A 1065/22.A -, juris, Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 19 A 2108/23
    Damit macht der Kläger selbst schon nicht geltend, dass das Verwaltungsgericht seiner Verpflichtung aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, für seine Überzeugungsbildung in Erwägung zu ziehen und die wesentlichen Gründe für seine Entscheidung anzugeben, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 -, NVwZ-RR 2021, 131, juris, Rn. 26, und vom 17. April 2020 - 1 BvR 2326/19 -, juris, Rn. 11 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 -, juris, Rn. 19; Beschlüsse vom 22. September 2020 - 1 B 39.20 -, juris, Rn. 9, und vom 18. Februar 2020 - 1 B 10.20 -, juris, Rn. 6 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juni 2022 - 19 A 1065/22.A -, juris, Rn. 7, vom 16. Februar 2022 - 19 A 2557/21.A -, juris, Rn. 22, vom 9. Februar 2022 - 19 A 544/21.A -, juris, Rn. 7, vom 8. Juni 2021 - 19 A 2142/20.A -, juris, Rn. 7, vom 18. Februar 2021 - 19 A 1510/19.A -, juris, Rn. 5, und vom 12. März 2020 - 19 A 4739/19.A -, juris, Rn. 4, nicht nachgekommen wäre.
  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 23 ZB 18.33102

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag des Bundesamts gegen Feststellung eines

    Es verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, B.v. 15.4.1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 19).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Fall einer Nichtverarbeitung von tatsächlichem Vorbringen daher erst dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht aus seiner Perspektive entscheidungserhebliches tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 15.4.1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 20; B.v. 15.12.2011 - 10 B 38/11 - BeckRS 2012, 45689; B.v. 16.11.2001 - 1 B 211/01 - InfAuslR 2002, 150).

    Ferner ist die Garantie rechtlichen Gehörs dann nicht verletzt, wenn der rechtmittelführende Beteiligte es verabsäumt hat, sich unter Einsatz der ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Mittel rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG, B.v. 25.5.1956 - 1 BvR 53/54 - BVerfGE 5, 9; BVerwG, U.v. 23.4.2020 - 1 C 25.20 - BeckRS 2020, 12376 Rn. 20), etwa an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen oder Beweisanträge zu stellen (vgl. Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 78 AsylG Rn. 32; Hofmann in NK-Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 78 AsylVfG Rn. 50 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht